Allgemeine Bestimmungen
Programm für Antikorruption, Transparenz und Integrität
Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2022
Der Verwaltungsrat hat Name, Leiter des Bereiches Verwaltung, beginnend ab dem Datum zum Verantwortlichen für die Transparenz und Vorbeugung der Korruption ernannt.
Allgemeine Akten
Satzung
Organisation
Verwaltungsrat
Roland Brenner, Präsident des Verwaltungsrates
- CV Roland Brenner
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Alessandro Nonini, Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrates
- CV Alessandro Nonini
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Verena Niederegger, Amt beendet am 14.06.2024
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
Alessia Chiarion, ernannt am 14.06.2024
- CV Alessia Chiarion
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Aufsichtsrat
Francesco Grimaldi, Aufsichtsrat
- CV Francesco Grimaldi
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
Mitarbeiter und Berater
Transparenzmaßnahmen betreffend externe Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen unter Angabe der jeweiligen Auftragsbeschreibung mit den entsprechenden Vergütungen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 “Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen” werden hier veröffentlicht. Ältere Daten werden unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/beratungsauftraege-landesbeteiligung-gesellschaften.asp
Jahresabschlüsse
- Jahresabschluss 2022
- Jahresabschluss 2023
- Bericht zur Unternehmensführung 2023
- Bericht der Handelskammer
Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen in der Höhe von Euro 500 bis Euro 10.000 gemäß Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
Zahlungen
Zahlungen
Dreijahresplan zur Korruptionsprävention 2022
Der Verwaltungsrat hat Name, Leiter des Bereiches Verwaltung, beginnend ab dem Datum zum Verantwortlichen für die Transparenz und Vorbeugung der Korruption ernannt.
Allgemeine Akten
Satzung
Organisation
Verwaltungsrat
Roland Brenner, Präsident des Verwaltungsrates
- CV Roland Brenner
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Alessandro Nonini, Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrates
- CV Alessandro Nonini
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Verena Niederegger, Amt beendet am 14.06.2024
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2022
- Erklärung Vermögenslage 2022
Alessia Chiarion, ernannt am 14.06.2024
- CV Alessia Chiarion
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
- Erklärung Vermögenslage 2023
Aufsichtsrat
Francesco Grimaldi, Aufsichtsrat
- CV Francesco Grimaldi
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2022
- Erklärung Nichtbeauftragbarkeit - Unvereinbarkeit 2023
- Erklärung weitere Ämter (Art. 14 GvD 33/2013) 2023
Mitarbeiter und Berater
Transparenzmaßnahmen betreffend externe Mitarbeiter und Inhaber von Beratungsaufträgen unter Angabe der jeweiligen Auftragsbeschreibung mit den entsprechenden Vergütungen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 “Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen” werden hier veröffentlicht. Ältere Daten werden unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/beratungsauftraege-landesbeteiligung-gesellschaften.asp
Jahresabschlüsse
- Jahresabschluss 2022
- Jahresabschluss 2023
- Bericht zur Unternehmensführung 2023
- Bericht der Handelskammer
Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten
Die Verletzung der Offenlegungspflichten zieht Verwaltungsstrafen in der Höhe von Euro 500 bis Euro 10.000 gemäß Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 nach sich.
Zahlungen
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